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   OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - VII-Verg 82/05   

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https://dejure.org/2005,16076
OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - VII-Verg 82/05 (https://dejure.org/2005,16076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2005 - VII-Verg 82/05 (https://dejure.org/2005,16076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2005 - VII-Verg 82/05 (https://dejure.org/2005,16076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfall des Zuschlagsverbots bei Erfüllung der Kammerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - Verg 82/05
    Damit hat die Vergabekammer implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, das gemäß § 118 Abs. 3 GWB solange fortdauerte, wie ihre Entscheidung nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet wurde, oder bis die Antragsgegnerin den nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen nachkam (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2001, VergabeR 2002, 63, 67; Senat NZBau 2001, 582, 583; Jaeger in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 118 Abs. 3 GWB, Rn. 1196; die Entsch. des BayObL vom 17.5.2005 - Verg 9/05 und des Senats vom 12.7.2004, NZBau 2004, 520 stehen dieser Betrachtung nicht entgegen).
  • OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05

    Keine Verlängerung aufschiebender Wirkung bei Untersagung der Zuschlagserteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - Verg 82/05
    Damit hat die Vergabekammer implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, das gemäß § 118 Abs. 3 GWB solange fortdauerte, wie ihre Entscheidung nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet wurde, oder bis die Antragsgegnerin den nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen nachkam (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2001, VergabeR 2002, 63, 67; Senat NZBau 2001, 582, 583; Jaeger in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 118 Abs. 3 GWB, Rn. 1196; die Entsch. des BayObL vom 17.5.2005 - Verg 9/05 und des Senats vom 12.7.2004, NZBau 2004, 520 stehen dieser Betrachtung nicht entgegen).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2004 - Verg 39/04

    Befugnis des Beigeladenen zur Stellung eines Eilantrages im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - Verg 82/05
    Damit hat die Vergabekammer implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, das gemäß § 118 Abs. 3 GWB solange fortdauerte, wie ihre Entscheidung nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet wurde, oder bis die Antragsgegnerin den nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen nachkam (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2001, VergabeR 2002, 63, 67; Senat NZBau 2001, 582, 583; Jaeger in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 118 Abs. 3 GWB, Rn. 1196; die Entsch. des BayObL vom 17.5.2005 - Verg 9/05 und des Senats vom 12.7.2004, NZBau 2004, 520 stehen dieser Betrachtung nicht entgegen).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2000 - Verg 31/00

    Ausführung von Teilen der ausgeschriebenen Leistung vor Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - Verg 82/05
    Damit hat die Vergabekammer implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, das gemäß § 118 Abs. 3 GWB solange fortdauerte, wie ihre Entscheidung nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet wurde, oder bis die Antragsgegnerin den nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen nachkam (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2001, VergabeR 2002, 63, 67; Senat NZBau 2001, 582, 583; Jaeger in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 118 Abs. 3 GWB, Rn. 1196; die Entsch. des BayObL vom 17.5.2005 - Verg 9/05 und des Senats vom 12.7.2004, NZBau 2004, 520 stehen dieser Betrachtung nicht entgegen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Er ist davon ausgegangen, dass in den Fällen, in denen die Vergabekammer - wie hier - Maßnahmen i.S.d. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB angeordnet hat, sie damit implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2005 - VII-Verg. 82/05, Vergabe R 2006, 424).
  • OLG München, 24.05.2006 - Verg 12/06

    Zulässigkeit des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei

    Die von der Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme vom 11.05.2006 angeführten Gerichtsentscheidungen (BayObLG Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.07.2004 - 7 Verg 39/04; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05; OLG München Beschluss vom 17.05.2005 - Verg 9/05) betreffen nicht den vorliegenden Sachverhalt.
  • VK Bund, 25.05.2011 - VK 1-51/11

    Arzneimittel-Rahmenrabattverträge

    Dass vor allem letzteres nicht zutrifft, dazu haben die Ag nichts vorgetragen; es obliegt jedoch nicht dem betreffenden Bieter, sondern dem öffentlichen Auftraggeber selbst, den Sachverhalt hinreichend und umfassend zu ermitteln, wenn er einen Bieter mangels Eignung vom Vergabeverfahren ausschließen will (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, X ZR 243/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2006, VII-Verg 82/05; und vom 21. Februar 2005, VII-Verg 91/04; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29. Juni 2006, VK 3-39/06).

    Erforderlich sind vielmehr die gesicherte Erkenntnis und konkrete Anhaltspunkte, die dem öffentlichen Auftraggeber zuverlässige Rückschlüsse auf dessen mangelnde Eignung ermöglichen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2006, aaO.; und vom 21. Februar 2005, aaO.).

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